Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsunfallrecht und das Verkehrsstrafrecht.

  • Sie sind Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschaden?
  • Ihnen wird vorgeworfen, eine Verkehrsstraftat (z.B. Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) begangen zu haben?
  • Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit (z.B. ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung) zur Last gelegt?

Herr Rechtsanwalt Harald Stöcker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hilft Ihnen!

  • Er macht Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beim Unfallgegner und den Versicherungen geltend.
  • Er verteidigt Sie im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
  • Er vertritt Sie gegenüber der Bußgeldstelle und vor Gericht.

Auch in allen anderen Bereichen des Verkehrsrechts, z.B. Führerschein und Fahrerlaubnis, ist Herr Rechtsanwalt Stöcker als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr Ansprechpartner.