Der Notar: Ihr Berater und Vertragsgestalter*

Der Notar steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Notarinnen und Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.

Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschatflichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

 Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.

 Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption

 Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, 
   vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc

 Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Arbeitsübertragung, 
   Handelsregistrieranmeldung etc.

 Vorsorgevollmacht: Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

 Streitvermittlung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinander-
    setzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs-und Schiedstätigkeit etc.

 

* Quelle: Bundesnotarkammer